Intellectual Property Joint Ventures: Wie aus Rivalen Partner werden
Verglichen mit den Kosten für Forschung und Entwicklung, ist der Zukauf geistigen Eigentums finanziell und zeitlich oft günstiger. Gerade in neuen Technologiebereichen führt das Bündeln von Know-how zu Wettbewerbsvorteilen, etwa einem schnelleren Markteintritt.
Sinnvolle Ergänzungen des eigenen Portfolios durch Zukauf können Firmen also einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen. Allerdings unterliegen Übernahmen und Fusionen häufig Beschränkungen beispielsweise durch Kartellvorschriften und -auflagen.
Mögliche Modelle für Kooperationen
Unternehmen sollten vorab die unterschiedlichen Möglichkeiten von Kooperationen im Bereich Intellectual Property (IP) prüfen:
IP-Lizenzierung
Zwei Parteien vereinbaren, sich gegenseitig ihr geistiges Eigentum oder Teile davon zugänglich und nutzbar zu machen. Ein Beispiel ist die Lizenzierung von Technologien durch einen Vertrag, in dem der geistige Eigentümer, also der Lizenzgeber, der anderen Partei, dem Lizenznehmer, erlaubt, die betreffende Technologie zu nutzen, zu ändern oder zu verkaufen. Normalerweise erfolgt dies gegen Zahlung einer Lizenzgebühr. Zum Beispiel gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer das Recht, in einem vom Lizenznehmer produzierten Computer einen Prozessor des Lizenzgebers zu installieren und weiter zu verkaufen.
Auftragsforschung und -entwicklung
Die Forschungs- und Entwicklungsorganisation (F&E) eines beauftragten Unternehmens leistet Forschungsarbeit, um die vom Auftrag gebenden Unternehmen vorgegebenen Ziele zu erreichen. Die F&E-Organisation erhält hierfür eine Vergütung. In der Regel wird dabei nicht die F&E-Organisation, sondern der Auftraggeber Eigentümer der Ergebnisse. Die Rollen und Verantwortlichkeiten der beteiligten Partner sind im Vertrag eindeutig festgelegt, ähnlich wie bei anderen Lieferanten-Kunden-Beziehungen.
Joint Venture (JV)
Die Unternehmen gründen ein JV und legen ihr Know-how zusammen. Geistiges Eigentum, insbesondere Patent- und Markenrechte, aber auch Technologien und spezifisches Wissen können den Großteil der in ein Joint Venture eingebrachten Werte ausmachen. Ein IP-Joint-Venture ist dabei auf die gemeinsame Nutzung der eingebrachten Patente und/oder Marken ausgerichtet. Es kann aber auch zu einem Forschungs- und Entwicklungs-JV erweitert werden, das die gemeinsame Nutzung von im Rahmen des JV erreichten Forschungs- und Entwicklungsergebnissen durch beide JV-Partner möglich macht. In der Regel beschränken sich solche Kooperationen auf abgegrenzte Technologiefelder.
Zuerst erschienen in “Die News” 07_08/2016. Klicken Sie hier für den vollständigen Artikel.