Bewährte Expertise über Jahrzehnte schützt Ihre wertvollsten Schutzrechte (IP). Mit uns sind Ihre Marken weltweit in sicheren Händen.

Markenverlängerungen
Verlängerungsrisiken vermeiden und den dauerhaften Schutz Ihrer Marken weltweit gewährleisten
Mit globaler Präsenz und einem weitreichenden Vertreternetzwerk sorgt Dennemeyer dafür, dass Ihre Markenverlängerungen weltweit effizient betreut werden und Ihre Marken geschützt bleiben.
Wir unterstützen unsere Kunden im komplexen Verlängerungsprozess, indem wir sämtliche Formalitäten, einschließlich der Erstellung aller erforderlichen Dokumente, übernehmen. So stellen wir eine fristgerechte Ausführung sicher, reduzieren den administrativen Aufwand und steigern die betriebliche Effizienz nachhaltig.
Globale Abdeckung
Präzise juristische Durchführung
Workflows, die zu Ihrem Portfolio passen
Kontinuierliche Überwachung
Kostenloser Zugang zu unserem Portfolio Management App (PMA) Kundenportal
Fixe und transparente Preise
Vollständig integrierte digitale Tools und Datenaustausch


Dienstleistungen, die Schutz und Strategie stärken
Unsere Kompetenz umfasst weit mehr als nur Markenverlängerungen. Als Full-Service-Dienstleister übernehmen wir sämtliche wichtigen Aufrechterhaltungsmaßnahmen Ihres Markenportfolios, darunter:
Einreichung von Benutzungsnachweisen (Algerien, Argentinien, Mexiko usw.)
Zahlung von Jahresgebühren (Kaimaninseln, Honduras usw.)
Herausgabe von Cautionary notices (Cookinseln, Malediven usw.)
Gesetzesänderungen auf Landesebene: Wir halten uns strikt an die Aufrechterhaltungsregeln der örtlichen Markenämter und aktualisieren unser System bei Änderungen, damit Ihr Portfolio stets rechtskonform bleibt.

Ihre Markenverlängerung mit Dennemeyer – Schritt für Schritt
1
Erneuerungshinweis wird versendet
Wir informieren Sie über bevorstehende Markenverlängerungen und geben klare Kostenschätzungen. Nutzer unserer DIAMS-Plattform oder eines Drittanbieter-IP-Management-Systems (IPMS) profitieren von direkter Integration und zuverlässigem Informationsaustausch.
2
Verlängerungsanweisungen einreichen
Sie können uns auf verschiedenen Wegen anweisen, eine Markenverlängerung in Auftrag zu geben, zu stornieren oder auszusetzen: über DIAMS, unser PMA-Kundenportal, direkt aus Ihrem IPMS oder per E-Mail.
3
Rechnung wird ausgestellt
Rechnungen werden per E-Mail versendet und sind vor der Markenverlängerung zu begleichen. Bei Nutzung von DIAMS oder eines API-verbundenen Drittanbieter-IPMS können Rechnungen auf Wunsch auch direkt in Ihrem System bereitgestellt werden.
4
IP-Rechte werden verlängert
Aufträge werden an lokale Agenten zur Einleitung des Verlängerungsprozesses gesendet. In manchen Ländern kann die Verlängerung direkt erfolgen. Die Zahlung erfolgt unmittelbar an das zuständige Markenamt.
5
Aufrechterhaltungsnachweis wir zur Verfügung gestellt
Einreichungsbelege und Verlängerungsurkunden stehen in der PMA bereit und können in DIAMS importiert oder über unsere API an ein externes IP-Management-System übermittelt werden. Einreichungsbelege dienen als Nachweis, dass die Verlängerung beim Markenamt eingeleitet und bezahlt wurde, Verlängerungszertifikate bestätigen die vollständige Durchführung des Verlängerungsprozesses.

So profitieren Kunden von unserem Markenverlängerungsservice
Optimieren Sie Ihr geistiges Eigentumsmanagement mit <maßgeschneiderten Lösungen, die alles von Erneuerungen und Anmeldungen bis hin zur strategischen Portfolioverwaltung abdecken und so Kosteneffizienz und Präzision gewährleisten.
weltweite Jurisdiktionen
Kunden weltweit
überwachte Marken
Experten mit globalem Netzwerk


Weltweite Präsenz unterstützt durch digitale Plattformen


Was Sie wissen müssen
In vielen Jurisdiktionen muss die erste Markenverlängerung spätestens 10 Jahre nach dem Anmeldetag der Marke oder dem 10-jährigen Jahrestag der Anmeldung erfolgen. Verlängerungsfristen basieren häufiger auf dem Anmeldedatum, wie in China, Indien, Japan, Brasilien und den meisten EU-Mitgliedstaaten. Die USA sind die größte Jurisdiktion, in der der Jahrestag der Markeneintragung als Frist für die Verlängerung gilt. In beiden Fällen sind weitere Erhaltungsnaßnahmen alle 10 Jahre fällig, wobei Marken, im Gegensatz zu anderen IP-Rechten, meist unbegrenzt erneuerbar sind.
Die meisten Jurisdiktionen gewähren zudem eine Nachfrist, in der sie eine Marke oder Dienstleistungsmarke noch verlängern können, ohne dass die Eintragung erlischt. Dafür fällt meist eine zusätzliche Gebühr neben der regulären Erneuerungsgebühr an, weitere Strafen gibt es nicht. Die Verlängerungsfrist beträgt meist sechs Monate, in manchen Fällen bis zu zwölf Monate. Prüfen Sie die Fristen unbedingt rechtzeitig beim zuständigen Markenamt.
Wenn sich der Inhaber der Marke nicht geändert hat und die Marke die gleichen Waren und Dienstleistungen abdeckt, wie bei der Erstanmeldung, muss für die Erneuerung in vielen Ländern meist nur ein Formular ausgefüllt und die Zahlung der Gebühr entrichtet werden. Haben sich jedoch Angaben in der Nizza-Klassifikation geändert oder gibt es einen neuen Inhaber, so muss dies Erneuerungsantrag berücksichtigt werden, was zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeutet.
Das Erneuerungsverfahren ist etwas komplexer in Rechtsgebieten, die eine Benutzungserklärung verlangen; dazu gehören die USA, Puerto Rico, Mexiko, Kambodscha und die Philippinen.
Unter bestimmten Umständen können erloschene und für aufgegeben erklärte Marken wieder aufleben, aber Sie sollten sich nicht darauf verlassen, dass dies ein Sicherheitsnetz ist. Im Allgemeinen erwägen viele Ämter, eine erloschene Marke wieder aufleben zu lassen, zumindest wenn:
ein dem Markenamt unmittelbar zuzurechnender Fehler zum Erlöschen der Marke geführt hat, z. B. falsch gestellte Erneuerungsanträge, verfrühte Verzichtserklärungen usw.
Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Inhabers liegen (d. h. keine Fahrlässigkeit), zum Erlöschen der Marke geführt haben.
Wenn Sie nachweisen können, dass ein Amt einen Fehler gemacht hat, stehen die Chancen gut, dass Ihre Markenrechte wieder aufleben.
Bei unbeabsichtigten Versäumnissen durch den Inhaber ist die Situation weniger eindeutig. Sie müssen einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen und detailliert darlegen (und alle Beweise vorlegen, die Sie sammeln können), warum der Fehler außerhalb Ihrer Kontrolle lag. Diese Argumente hängen von der Auslegung der Markenbehörde ab – und in einigen Rechtsordnungen von der Meinung einer einzelnen Person. Der Direktor des Patent- und Markenamts der Vereinigten Staaten (USPTO) prüft beispielsweise persönlich alle Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
Die Wiedereinsetzung einer erloschenen Marke sollte nie als garantiert angesehen werden, auch nicht bei Schreibfehlern, obwohl berechtigte Fehler in der Regel schnell korrigiert werden. In jedem Fall müssen Sie Ihre Beschwerde innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Mitteilung des Amtes über den Verfall der Marke einreichen.
Wird Ihre Marke vom Register nicht wiederhergestellt, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, eine neue Marke anzumelden oder den Rechtsweg zu beschreiten. Angesichts der Ungewissheit, ob die Marke wieder in Kraft gesetzt wird, kann es ratsam sein, „vorsichtshalber“ eine neue Marke anzumelden, bevor ein anderer den erloschenen Schutz ausnutzt und den Namen mit einer anderen Markenanmeldung übernimmt.
Dennemeyer bietet einen ganzheitlichen Ansatz für die Erneuerung von Marken. Wir wissen, dass jeder Fehler in einem Antrag für die Markenerneuerung – besonders in einer Jurisdiktion, die Benutzunserklärungen verlangt – die Zukunft wertvoller IP-Vermögenswerte gefährden kann.
Unsere Experten kümmern sich um alle notwendigen Schritte der Verlängerung effizient, termingerecht und zu einem Festpreis. Neben Erneuerungenn gewährleisten unsere markenrechtlichen Dienstleistungen den optimalen Schutz Ihrer Gewerblichen Schutzrechte. Dazu zählen die Überwachung von Marken, das Einlegen von Wiedersprüchen gegen kollidierenede Markenanmeldungen, Maßnahmen gegen Produktpiraterie, Verletzungsprozesse, Eintragungen, die Verteidigung gegen unrechtmäßige Wiedersprüche oder Verletzungsklagen und vieles mehr.
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